Häufige Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Wie erhalte ich meinen persönlichen Sanierungsfahrplan?

Ganz einfach: Buchen Sie online einen Beratungstermin – wahlweise telefonisch oder per Zoom. Anschließend füllen Sie unser digitales iSFP-Formular aus. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir nach einer Vor-Ort-Aufnahme Ihren maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan inklusive praktischer Umsetzungshilfe. Danach besprechen wir alle Inhalte ausführlich mit Ihnen und beraten Sie zur Antragsstellung sowie zu den einzelnen Sanierungsmaßnahmen.

Bringt mir der iSFP eine höhere Förderung für meine Sanierungsmaßnahmen?

Ja, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) profitieren Sie von einem zusätzlichen Förderbonus in Höhe von 5 % – und zwar bei allen förderfähigen Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie bei der Heizungsoptimierung. Dieser sogenannte iSFP-Bonus gilt für sämtliche im Fahrplan empfohlenen Einzelmaßnahmen, sofern sie innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden.

Wichtig: Die im iSFP enthaltenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend, sondern dienen als unverbindliche Empfehlungen. Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie umsetzen, in welcher Reihenfolge oder ob Sie bestimmte Punkte ganz weglassen. Der iSFP soll Ihnen als strukturierter Leitfaden helfen, Ihre energetische Sanierung sinnvoll und planbar anzugehen.

Erhöht der iSFP meine Förderung?

Ja, mit einem gültigen iSFP erhalten Sie einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf alle förderfähigen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Heizungsoptimierung – sofern diese im Sanierungsfahrplan aufgeführt sind. Der Bonus gilt für alle darin enthaltenen Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

Wichtig: Die im iSFP empfohlenen Maßnahmen sind nicht verpflichtend – Sie können frei entscheiden, was, wann und ob Sie etwas umsetzen möchten.

Wie viele Maßnahmen darf der iSFP enthalten?

Der Sanierungsfahrplan umfasst mindestens drei und maximal fünf Einzelmaßnahmen. Diese können weiter untergliedert werden – z. B. Fassade inklusive Fenster. Ziel ist es, alle für Sie sinnvollen Maßnahmen im Fahrplan abzubilden, die in den nächsten 15 Jahren relevant werden könnten.

Was beinhaltet der iSFP konkret?

Neben dem detaillierten Sanierungsfahrplan erhalten Sie eine praktische Umsetzungshilfe mit wertvollen Tipps zur Durchführung der empfohlenen Maßnahmen.

Muss ich alle Maßnahmen umsetzen?

Nein. Der iSFP ist eine unverbindliche Empfehlung und dient Ihnen als neutrale Entscheidungsgrundlage im Rahmen einer BAFA-geförderten Vor-Ort-Energieberatung.

Wird der iSFP gefördert?

Ja. Die Beratungskosten werden mit bis zu 80 % vom BAFA bezuschusst – maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Förderung erfolgt direkt über das BAFA – Sie zahlen lediglich Ihren Eigenanteil, eine Vorleistung ist nicht erforderlich.

Muss ich den iSFP vorher beantragen?

Ja, vor der Erstellung muss ein Antrag zur Förderung des iSFP beim BAFA gestellt werden. Nach Bewilligung beginnt die eigentliche Erstellung des Fahrplans – ganz ohne Risiko für Sie.

Wie läuft der Prozess vom iSFP zur Förderung ab?

  1. Persönliche Beratung und Planung der Sanierungsstrategie
  2. Erhebung des IST-Zustandes vor Ort
  3. Ausfüllen des digitalen iSFP-Fragebogens
  4. Antragstellung im BAFA-Portal
  5. Erstellung und Erläuterung des Sanierungsfahrplans
  6. Upload des iSFP inkl. Nachweise beim BAFA
  7. Technische Projektbeschreibung (TPB) für Einzelmaßnahmen erstellen
  8. Antrag auf BEG-EM-Förderung im BAFA-Portal

Bearbeitungszeit: ca. 2 Monate von Beauftragung bis zur Förderzusage.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Heizung?

Nein, seit dem 15. August 2022 nicht mehr für Heizungssanierungen, da diese ohnehin höher gefördert werden.
Beispiel: Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten Sie bis zu 35 % Förderung, wenn Sie zusätzlich eine alte Heizung (mind. 20 Jahre) ausbauen.

Ja, der iSFP-Bonus gilt weiterhin für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung – z. B.:

  • Hydraulischer Abgleich
  • Neue Heizungs- oder Zirkulationspumpe
  • Installation einer Fußbodenheizung
  • Voreinstellbare Thermostatventile
  • Vergrößerung von Heizkörpern

Ablauf einer Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  1.  Einholung von Angeboten für die geplante Maßnahme
  2.  Antrag stellen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Einzelmaßnahme.
  3.  Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung der Sanierung begonnen werden.
  4.  Einreichung des Verwendungsnachweises zur Auszahlung der Förderung

Detaillierter Ablauf

1. Einholung von Angeboten der betroffenen Gewerke:

  • Vor der Antragstellung müssen Angebote für die geplante Sanierungmaßnahme eingeholt werden.
  • Es ist ratsam, mindestens zwei bis drei Angebote von verschiedenen Firmen einzuholen

2. Antragstellung beim BAFA:

  • Der Antrag auf Förderung wird durch uns oder Sie über das Online-Portal des BAFA gestellt.

  • Hierfür werden zu den Angeboten auch Angaben zur geplanten Maßnahme, zum Gebäude und zum Antragsteller benötigt. 

3. Prüfung und Zuwendungsbescheid:

  • Das BAFA prüft den Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid, wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind. In diesem Bescheid erhalten Sie Informationen über die Höhe der Förderung und die Fristen für die Umsetzung der Maßnahme. 

4. Umsetzung der Maßnahme:

  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

  • Es ist wichtig, die Maßnahme innerhalb der im Bescheid genannten Frist umzusetzen. 

5. Verwendungsnachweis

  • Nach Abschluss der Maßnahme erstellen wir einen Verwendungsnachweis und reichen diesem beim BAFA ein.

  • Hierin enthalten sind Informationen über die tatsächlich entstandenen Kosten und die durchgeführten Arbeiten. 

6. Auszahlung der Förderung

  • Nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das BAFA erfolgt die Auszahlung der Förderung. 

Förderung der Baubegleitung

Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.

Wichtige Hinweise

  • Fristen beachten Sowohl für die Antragstellung als auch für die Umsetzung der Maßnahme sind die Fristen, unbedingt einzuhalten und zu beachten.

  • Dokumentation Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente, wie Angebote, Rechnungen, Fotos und den Verwendungsnachweis, sorgfältig aufzubewahren.

  • Technische Projektbeschreibung Für bestimmte Maßnahmen, wie z.B. eine Dachsanierung oder Heizungstausch, ist eine technische Projektbeschreibung erforderlich sein. Diese übernehmen wir für Sie